Die sogenannten Bildungsgutscheine werden von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben, die damit deine Weiterbildung fördern. Wir stellen keine Bildungsgutscheine aus.
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
Die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein hängen von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab.
Ein Bildungsgutschein kann ausgestellt werden, wenn:
- Deine aktuelle Qualifikation nicht ausreicht, um einen Job zu finden.
- Die Weiterbildung für deinen Berufseinstieg oder -aufstieg erforderlich ist.
- Du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. durch eine Kündigung oder befristeten Vertrag).
- Auch Beschäftigte können gefördert werden, wenn die Weiterbildung ihre beruflichen Perspektiven verbessert.
Ob die damit in Zusammenhang stehenden Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins erfüllt sind, prüft und entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das örtliche Jobcenter. Du benötigst dort also einen persönlichen Beratungstermin.
Wichtig zu wissen
- Der Bildungsgutschein ist zeitlich und regional befristet.
- Die Weiterbildung und der Bildungsträger müssen zertifiziert sein – wir als SRH Fachschulen erfüllen diese Anforderungen. Die SRH Fachschulen sind wie folgt mit eingeschränktem Geltungsbereich* zertifiziert (Zertifikatsreg.nr. 494593):
*An diesen Standorten kannst du aktuell bei uns eine Ausbildung mit Bildungsgutschein absolvieren: https://www.srh-fachschulen.de/faq.
Standorte der SRH Fachschulen GmbH mit AZAV-Zertifizierung:
- SRH Fachschule für Ergotherapie, Düsseldorf
- SRH Fachschule für Ergotherapie, Heidelberg
- SRH Fachschule für Logopädie, Bonn
- SRH Fachschule für Logopädie, Düsseldorf
- SRH Fachschule für Physiotherapie, Leverkusen
- SRH Fachschule für Sozialpädagogik und Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz, Frankfurt
- BAK – Die Bildungsakademie der SRH, Dortmund